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Verkehrsstraf­recht

Ordnungswidrigkeiten

Man wirft Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vor (z. B. Trunkenheit im Verkehr oder Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) oder eine Ordnungswidrigkeit vor (z. B. zu schnelles Fahren)?

Sie haben einen Anhörungsbogen / Bußgeldbescheid / Anklageschrift / Strafbefehl erhalten?

Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass eine Entscheidung von Polizei / Behörde / Staatsanwaltschaft / Gericht nicht hingenommen werden muss, unterstütze ich Sie fachkundig bei der Rechtsdurchsetzung:

  • Akteneinsicht
  • Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer
  • Verteidigung im Straf- / Bußgeldverfahren gegenüber Gerichten / Staatsanwaltschaften / Polizei / Behörden
  • Unterstützung MPU / (Wieder-)Erteilung Fahrerlaubnis / Führerschein
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