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Versicherungs­recht

Im Automotive-Bereich bin ich seit 2014 für bundesweit tätige Garantieunternehmen, für einen Reparaturkostenversicherer und dessen Schadensabwicklungsgesellschaft, einen Haftpflichtversicherer, für Versicherungsvermittler und Tippgeber tätig. Ich habe an der Abwicklung einer fünfstelligen Zahl von Kfz-Schäden mitgewirkt.

Daher habe ich ein breites Überblickswissen auch über technische Fragestellungen. Die Abgrenzung versicherter und nicht versicherter Bauteile müssen mir im Regelfall nicht von der Schadensabteilung oder Kfz-Mechanikern erläutert werden. Ein "kapitaler Motorschaden" ist für mich also keine Diagnose sondern allenfalls eine Beschreibung eines Schadens-Symptoms.

Auch diese Akteure profitieren von meiner Tätigkeit als BVfK-Vertragsanwalt und der damit einhergehenden Kompetenz.

Aufgrund meiner umfassenden Erfahrung kann ich für diese Unternehmen eine sehr preisverantwortliche Kostenstruktur bieten:

  • Ausgelagerte Rechtsabteilung
  • Außergerichtliche Korrespondenz mit Versicherungsnehmern und deren Rechtsanwälten
  • Auswertung von technischen Sachverständigengutachten unter juristischen Blickwinkeln
  • Selbstständige Durchführung von Klagverfahren
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