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Arbeits­recht

Ich berate Arbeitnehmer, Arbeitgeber gerichtlich, außergerichtlich und vertragsgestaltend in Belangen des Kündigungsschutzes:

  • Kündigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (Achtung: Nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung muss vom Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden, da ansonsten die Kündigung als wirksam gilt!)
  • Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses durch Aufhebungsvertag
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