Arbeitsrecht


Anwalt Arbeitsrecht Hann. Münden


 

Ich berate Arbeitnehmer, Arbeitgeber gerichtlich, außergerichtlich und vertragsgestaltend in Belangen des Kündigungsschutzes:

 

  • Kündigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (Achtung: Nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung muss vom Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden, da ansonsten die Kündigung als wirksam gilt!)
  • Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses durch Aufhebungsvertag

 


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34346 Hann. Münden

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Tel.: 05541 959 70 60

Fax: 05541 959 70 70

 

telefonische Erreichbarkeit:

 

Mo. - Fr.: 09:00-13:00 Uhr

sowie

Mo. - Do.: 14:00-17:00 Uhr

 

Termine nach Vereinbarung

(auch außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit)

 

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