Arbeitsrecht
Ich berate Arbeitnehmer, Arbeitgeber gerichtlich, außergerichtlich und vertragsgestaltend in Belangen des Kündigungsschutzes:
- Kündigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (Achtung: Nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung muss vom Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden, da ansonsten die Kündigung als wirksam gilt!)
- Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses durch Aufhebungsvertag