Ich berate Arbeitnehmer, Arbeitgeber gerichtlich, außergerichtlich und vertragsgestaltend in Belangen des Kündigungsschutzes:
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Kündigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (Achtung: Nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung muss vom Arbeitnehmer innerhalb von drei
Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden, da ansonsten die Kündigung als wirksam gilt!)
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Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses durch Aufhebungsvertag