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Versicherungs­recht

Ich berate bezüglich aller gängigen Versicherungsarten. Mein Beratungsangebot bezieht sich aber nur auf das private Versicherungsrecht. Fragen bezüglich der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung etc. betreffen das Rechtsgebiet Sozialrecht.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass ein Vorgehen gegen den Versicherer erfolgversprechend ist, unterstütze ich Sie fachkundig bei der Rechtsdurchsetzung:

  • Antrag auf BU-Rente
  • Prüfung der Leistungsablehnung samt Widerspruch
  • Durchführung des Klageverfahrens
  • Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer
  • Unterstützung im Nachprüfungsverfahren

Haftpflichtversicherung

Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren. So regelt es § 100 des Versicherungsvertragsgesetzes.

Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass ein Vorgehen gegen den Versicherer erfolgversprechend ist, unterstütze ich Sie fachkundig bei der Rechtsdurchsetzung:

  • Antrag auf Leistung
  • Prüfung der Leistungsablehnung samt Widerspruch
  • Durchführung des Klageverfahrens
  • Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer

Reparaturkostenversicherung (Garantieversicherung)

Bei der Reparaturkostenversicherung (auch Garantieversicherung genannt) ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretenen Schaden die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass ein Vorgehen gegen den Versicherer erfolgversprechend ist, unterstütze ich Sie fachkundig bei der Rechtsdurchsetzung:

  • Antrag auf Leistung
  • Prüfung der Leistungsablehnung samt Widerspruch
  • Durchführung des Klageverfahrens
  • Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer
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