Ich berate Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte gerichtlich, außergerichtlich und vertragsgestaltend in allen Belangen des Arbeitsrechts:
-
Kündigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (Achtung: Nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung muss vom Arbeitnehmer innerhalb von drei
Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden, da ansonsten die Kündigung als wirksam gilt!)
-
Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses durch Aufhebungsvertag
-
Befristung von Arbeitsverhältnissen
-
Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Zeugnissen, Betriebsvereinbarungen etc.
-
Streitigkeiten im Rahmen von Abmahnungen
-
Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)
-
Betriebsverfassungsrecht (allgemeine Mitbestimmung, Beratung bei Betriebsvereinbarungen sowie Vertretung in Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen,
Mitwirkung in betrieblichen Einigungsstellen, Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Im Arbeitsrecht biete ich für Arbeitnehmer eine kostenlose Erstberatung
an.