Kraftfahrthaftpflichtversicherung (Kfz-Haftpflicht)


Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung (auch Kfz-Haftpflichtversicherung) ist eine für Fahrzeug gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, welche die Schadensersatzansprüche deckt die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Sie deckt keine Schäden am eigenen Fahrzeug ab, dies tut die Kaskoversicherung.

 

Im Versicherungsrecht biete ich eine kostenlose Erstberatung an.

 

Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass ein Vorgehen erfolgversprechend ist, unterstütze ich Sie fachkundig bei der Rechtsdurchsetzung: 

 

  • Antrag auf Leistung beim Versicherer
  • Prüfung der Leistungsablehnung samt Widerspruch
  • Durchführung des Klageverfahrens
  • Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer 

Beethovenstr. 11

34346 Hann. Münden

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telefonische Erreichbarkeit:

 

Mo. - Fr.: 09:00-13:00 Uhr

sowie

Mo. - Do.: 14:00-17:00 Uhr

 

Termine nach Vereinbarung

(auch außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit)

 

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