Reparaturkostenversicherung (Garantieversicherung)


Bei der Reparaturkostenversicherung (auch Garantieversicherung genannt) ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretenen Schaden die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

Im Versicherungsrecht biete ich eine kostenlose Erstberatung an.

 

Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass ein Vorgehen gegen den Versicherer erfolgversprechend ist, unterstütze ich Sie fachkundig bei der Rechtsdurchsetzung: 

  • Antrag auf Leistung
  • Prüfung der Leistungsablehnung samt Widerspruch
  • Durchführung des Klageverfahrens
  • Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer

Beethovenstr. 11

34346 Hann. Münden

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Tel.: 05541 959 70 60

Fax: 05541 959 70 70

 

telefonische Erreichbarkeit:

 

Mo. - Fr.: 09:00-13:00 Uhr

sowie

Mo. - Do.: 14:00-17:00 Uhr

 

Termine nach Vereinbarung

(auch außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit)

 

iPhone-Nutzer sehen die Telefonnummer unter Kontakt.