Bei der Reparaturkostenversicherung (auch Garantieversicherung genannt) ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretenen Schaden die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Im Versicherungsrecht biete ich eine kostenlose Erstberatung an.
Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass ein Vorgehen gegen den Versicherer erfolgversprechend ist, unterstütze ich Sie fachkundig bei der Rechtsdurchsetzung: