Haftpflichtversicherung


Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren. So regelt es § 100 des Versicherungsvertragsgesetzes. 

 

Im Versicherungsrecht biete ich eine kostenlose Erstberatung an.

 

Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass ein Vorgehen gegen den Versicherer erfolgversprechend ist, unterstütze ich Sie fachkundig bei der Rechtsdurchsetzung: 

  • Antrag auf Leistung
  • Prüfung der Leistungsablehnung samt Widerspruch
  • Durchführung des Klageverfahrens
  • Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer

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telefonische Erreichbarkeit:

 

Mo. - Fr.: 09:00-13:00 Uhr

sowie

Mo. - Do.: 14:00-17:00 Uhr

 

Termine nach Vereinbarung

(auch außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit)

 

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