Kaskoversicherung


Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am Kraftfahrzeug. Sie zahlt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Gegenstands. Bei Fahrzeugen unterscheidet man zwischen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Im Gegensatz zu Kraftfahrthaftpflichtversicherung handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung.

 

Im Versicherungsrecht biete ich eine kostenlose Erstberatung an.

 

Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass ein Vorgehen erfolgversprechend ist, unterstütze ich Sie fachkundig bei der Rechtsdurchsetzung: 

 

  • Antrag auf Leistung beim Versicherer
  • Prüfung der Leistungsablehnung samt Widerspruch
  • Durchführung des Klageverfahrens
  • Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer

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34346 Hann. Münden

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telefonische Erreichbarkeit:

 

Mo. - Fr.: 09:00-13:00 Uhr

sowie

Mo. - Do.: 14:00-17:00 Uhr

 

Termine nach Vereinbarung

(auch außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit)

 

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