Datenschutzrecht


Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat so manchem die Existenz des Datenschutzrechts überhaupt erst vor Augen geführt. Mit der Einführung der DSGVO wurden auch die Möglichkeiten der Datenschutzbehörden erweitert. Diese können inzwischen auch Bußgelder in Millionenhöhe bei Datenschutzverstößen verhängen. Ich bin seit 2016 TÜV-geprüfter Datenschutzbeauftragter und biete Ihnen als Unternehmer im Datenschutzrecht folgende Leistungen:

 

  • Erstellung von Verfahrensverzeichnissen (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten) inklusive Beratung zu angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Erstellung und Prüfung von AGB und Verträgen auf datenschutzrechtliche Konformität
  • Datenschutzrechtliche Beratung von Geschäftsführern, IT-Abteilungen und von internen Datenschutzbeauftragten
  • Vertretung gegenüber den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten  

Je nach Größe Ihres Unternehmens ist bei der Erstellung von Verfahrensverzeichnissen oder AGB ein Festpreis möglich. Sprechen Sie mich gern unverbindlich an.

Übrigens: Eine Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter biete ich bewusst nicht an. Nach meiner Philosophie ist man regelmäßig mit einem internen Datenschutzbeauftragten besser beraten, weil dieser die betrieblichen Abläufe besser als ein Externer kennt.


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Mo. - Fr.: 09:00-13:00 Uhr

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Mo. - Do.: 14:00-17:00 Uhr

 

Termine nach Vereinbarung

(auch außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit)

 

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