Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat so manchem die Existenz des Datenschutzrechts überhaupt erst vor Augen geführt. Mit der Einführung der DSGVO wurden auch die Möglichkeiten der Datenschutzbehörden erweitert. Diese können inzwischen auch Bußgelder in Millionenhöhe bei Datenschutzverstößen verhängen. Ich bin seit 2016 TÜV-geprüfter Datenschutzbeauftragter und biete Ihnen als Unternehmer im Datenschutzrecht folgende Leistungen:
Je nach Größe Ihres Unternehmens ist bei der Erstellung von Verfahrensverzeichnissen oder AGB ein Festpreis möglich. Sprechen Sie mich gern unverbindlich an.
Übrigens: Eine Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter biete ich bewusst nicht an. Nach meiner Philosophie ist man regelmäßig mit einem internen Datenschutzbeauftragten besser beraten, weil dieser die betrieblichen Abläufe besser als ein Externer kennt.