Erbrecht & Vorsorge


Die Menschen in unserem Land werden dank der recht guten medizinischen Versorgung immer älter. Das man im Alter regelmäßig zur medizinischen Vorsorge geht ist selbstverständlich. Ebenso geboten ist aber mit dem fortschreitenden Alter auch eine juristische Vorsorge.

 

 

Erbrecht

Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus? Wen kann ich in einem Testament als Erben einsetzen? Wen kann ich aus dem Testament streichen? Wer ist pflichtteilsberechtigt? Kann ich ausschließen das meine Schwiegertochter etwas von meinem Erbe bekommt? 

 

Die Bestimmungen des Erbrechts sind kompliziert, gleichzeitig ermöglicht der Gesetzgeber höchstmögliche Flexibilität bei der Gestaltung von Testamenten. Als Laie ein den eigenen Wünschen entsprechendes Testament zu entwerfen und formgerecht umzusetzen ist fast nicht möglich.

 

Als Rechtsanwalt im Erbrecht berate ich Sie gern bei der Regelung Ihrer Rechtsnachfolge:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen auch unter besonderer Beachtung von etwaigen Pflichtteilsansprüchen 
  • Beantragung von Erbscheinen
  • Beratung bei "Problemnachlässen", namentlich bei möglicher Überschuldung
  • Beratung Vertretung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

Bei der Gestaltung von Testamenten biete ich oftmals eine Gestaltung zu einem pauschalen Preis an. Ebenso ist eine Verbindung im Paket mit Vorsorge und Patientenverfügung möglich. Sprechen Sie mich einfach unverbindlich an. Durch eine Kontaktaufnahme entstehen Ihnen noch keine Anwaltskosten.


Vorsorge

Wer regelt meine Angelegenheiten wenn ich das nicht mehr selber kann? Wer sagt den Ärzten im Klinikum, dass ich nicht künstlich ernährt werden möchte? Brauche ich einen Betreuer? Wie kann ich verhindern, dass ein Fremder mein Betreuer wird?

 

Selbst entscheiden zu können ist ein hohes Gut. Umso wichtiger ist es dann seinen Willen in rechtskonformen Erklärungen artikuliert zu haben. Der Bundesgerichtshof stellt an den Inhalt von Patientenverfügungen inzwischen derart hohe Anforderungen, dass man diese ohne fremde Hilfe kaum rechtssicher erstellen kann. Ebenso wichtig ist es für den Ernstfall vorzusorgen, wenn man seine sonstigen Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann. So kann ein Ehegatte beispielsweise nicht automatisch auf ein Konto des anderen Ehegatten zugreifen oder der Sohn die Wohnung kündigen. Wenn dann keine Vorsorge getroffen wurde wird oftmals ein (fremder) Betreuer bestellt. Sofern man nicht mittellos ist, muss man diesen auch noch bezahlen.

 

Als Anwalt gestalte ich für Sie gern rechtswirksame

 

  • Patientenverfügungen und
  • Vorsorgevollmachten.

 

Bei der Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten biete ich eine Gestaltung zu einem pauschalen Preis an. Ebenso ist eine Verbindung im Paket mit einem Testament möglich. Sprechen Sie mich einfach unverbindlich an. Durch eine Kontaktaufnahme entstehen Ihnen aber in jedem Fall noch keine Anwaltskosten.


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info@kanzlei-kalmbach.de
Tel.: 0551 89 24 87 25

 

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Wegen der Pandemie ist meine Kanzlei zeitweise unbesetzt, da die Mitarbeitenden vorwiegend im Home-Office tätig sind. Ich bitte daher darum zunächst telefonisch oder per E-Mail den Kontakt aufzunehmen. Termine sind nach vorheriger Vereinbarung und unter Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen natürlich möglich.