Tagtäglich werden Millionen von Kaufverträgen abgeschlossen, die meisten zur Zufriedenheit der Vertragsparteien.
Gleichwohl kann es natürlich jederzeit zu Problemen kommen. In diesen Fällen kann ich Sie gern beraten:
Im Kaufrecht biete ich für Verbraucher eine kostenlose Erstberatung an. Diese
Erstberatung kann aber nur für den Kauf von beweglichen Sachen erfolgen. Bei dem Kauf von Häusern, Wohnungen etc. kann ich keine kostenlose Erstberatung anbieten.
Die häufigsten Kaufverträge bei denen es zu Problemen kommt betreffen den Erwerb bzw. Verkauf von Fahrzeugen.
Für Autokäufer:
Sie haben vor kurzem ein schönes Fahrzeug gekauft und dieses hat nun einen Schaden von dem der Verkäufer nichts wissen will? Eine Reparatur hat er abgelehnt? Die Gewährleistung ist im Kaufvertrag ausgeschlossen?
Häufig wird dies nicht stimmen. Wussten sie, dass die gesetzliche Gewährleistung nur in seltenen Ausnahmefällen gänzlich ausgeschlossen werden kann? Eventuell stehen Ihnen aber nicht nur gesetzliche Rechte aus der Gewährleistung zu, sondern auch noch Rechte aus einem Garantievertrag oder einer Reparaturkostenversicherung.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der kostenlosen Erstberatung. Profitieren Sie von meiner besonderen Expertise in diesem Bereich. Im Laufe meiner beruflichen Tätigkeit habe ich an der Abwicklung einer vierstelligen Zahl an Kfz-Schäden mitgewirkt.
Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass ein Vorgehen gegen den Verkäufer erfolgversprechend ist unterstütze ich Sie fachkundig bei der Rechtsdurchsetzung:
Für Autoverkäufer:
Sie haben vor kurzem ein schönes Fahrzeug verkauft inkl. Scheckheft/HU/AU und dieses hat nun einen Schaden und der Käufer fordert Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs oder zur Reparatur auf und Sie sind unschlüssig, ob Sie darauf eingehen müssen?
Das Kaufrecht ist bei gebrauchten wie auch bei Neufahrzeugen zu einer für den juristischen Laien unüberschaubaren Materie geworden. Der Gesetzgeber hilft regelmäßig dem Fahrzeugkäufer etwa mit der "Beweislastumkehr". Außerdem verfügen viele private Käufer über eine Rechtsschutzversicherung und können ohne eigenes Kostenrisiko gegen Sie vorgehen.
Aber jeder Fall ist anders. Nicht jeder Defekt am Fahrzeug zwingt Sie dazu, das Fahrzeug auf Ihre Kosten reparieren zu lassen oder zurückzunehmen.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der kostenlosen Erstberatung. Profitieren Sie von meiner besonderen Expertise in diesem Bereich. Im Laufe meiner beruflichen Tätigkeit habe ich an der Abwicklung einer vierstelligen Zahl an Kfz-Schäden mitgewirkt.
Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass ein Sachmängelanspruch des Käufers nicht besteht, bzw. die Aussichten gut sind dies zu beweisen, unterstütze ich Sie fachkundig bei der Verteidigung vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme: