Verkehrsrecht · 16. Dezember 2021
Warum heißt es eigentlich Blitzer und nicht
Verkehrsrecht · 19. November 2021
Das Amtsgericht München hat einen 87-jährigen zur Zahlung von Abschleppkosten in Höhe von 448,15 € verurteilt. Dieser hatte seinen Wagen zur Überzeugung des Gerichts in der Tiefgarage einer Wohnanlage wiederholt im eingeschränkten Halteverbot abgestellt. Die Kosten für das Abschleppen muss er dann ersetzen. Urteil AG München vom 31.08.2021 – Az. 437 C 2216/21 (noch nicht rechtskräftig) Pressemitteilung 43 vom AG München vom 05.11.2021...